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Heizungscheck vor dem Winter: Was geprüft wird, was er kostet und wann er Pflicht ist

Ratgeber

27. Oktober 2026

Heizungsbauer prüft eine Gasheizung im Keller eines Einfamilienhauses

Die ersten kalten Nächte sind da und die Heizung läuft wieder. Spätestens jetzt merken viele, dass ein Heizkörper nur lauwarm wird, es in den Leitungen gluckert oder die letzte Abrechnung höher war als gedacht. Ein Heizungscheck bringt Klarheit: Ein Fachbetrieb schaut sich Ihre Anlage genau an und sagt Ihnen, wo sie Energie verschenkt und was sich mit wenig Aufwand verbessern lässt.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was beim Heizungscheck passiert, was er kostet, für wen er seit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz Pflicht ist und was Sie selbst vor dem Winter tun können.

Was ist ein Heizungscheck?

Beim Heizungscheck bewertet ein Fachmann, wie effizient Ihre Heizungsanlage als Ganzes arbeitet. Es geht also nicht nur um den Kessel, sondern um das Zusammenspiel von Wärmeerzeuger, Pumpe, Leitungen, Heizkörpern und Regelung. Am Ende wissen Sie, in welchem Zustand Ihre Heizung ist und welche Maßnahmen sich lohnen.

Viele Betriebe arbeiten dabei nach dem sogenannten Heizungscheck 2.0, einem standardisierten Verfahren auf Basis der DIN EN 15378. Der Check dauert je nach Anlage etwa eine Stunde.

Heizungscheck, Wartung und hydraulischer Abgleich: Wo ist der Unterschied?

Die drei Begriffe werden oft durcheinandergeworfen. Dabei verfolgen sie unterschiedliche Ziele:

 Worum es gehtErgebnis
HeizungscheckBewertung der Effizienz der gesamten AnlageZustandsbericht mit Empfehlungen
HeizungswartungReinigung, Funktions- und Sicherheitsprüfung des WärmeerzeugersSicherer, störungsarmer Betrieb
Hydraulischer AbgleichGleichmäßige Verteilung des Heizwassers auf alle HeizkörperAlle Räume werden gleichmäßig warm

Gut zu wissen: Heizungscheck und Wartung lassen sich problemlos in einem Termin kombinieren. Das spart Anfahrtskosten und Zeit. Zeigt der Check, dass Räume ungleich warm werden, ist häufig ein hydraulischer Abgleich der nächste sinnvolle Schritt.

Ist der Heizungscheck Pflicht?

Für die meisten Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern lautet die Antwort: Nein. Seit dem 29. Juli 2026 heißt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die Pflicht zur Heizungsprüfung nach § 60b ist dabei erhalten geblieben, gilt aber weiterhin nur für Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten.

Betroffen sind wasserbasierte Heizungen wie Gas- oder Ölkessel, die keine Wärmepumpe sind:

  • Einbau vor dem 1. Oktober 2009: Prüfung und Dokumentation bis zum 30. September 2027.
  • Einbau danach: Prüfung innerhalb eines Jahres, nachdem die Anlage 15 Jahre alt geworden ist.
  • Optimierungsbedarf: Notwendige Maßnahmen müssen innerhalb eines Jahres nach der Prüfung umgesetzt werden.

Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt oder eines vermietet, sollte also prüfen, wann die eigene Frist abläuft. Bei Verstößen sind Bußgelder möglich. Für alle anderen ist der Heizungscheck freiwillig, lohnt sich aber trotzdem, wie die nächsten Abschnitte zeigen.

Was prüft der Fachbetrieb beim Heizungscheck?

Der genaue Umfang hängt von Ihrer Anlage ab. Diese Punkte gehören in der Regel dazu:

  • Zustand und Alter des Wärmeerzeugers, also Kessel, Therme oder Wärmepumpe
  • Abgasverluste und Verbrennungsqualität bei Gas- und Ölheizungen
  • Einstellung der Heizkurve und der Vorlauftemperatur
  • Heizungspumpe: Ist sie richtig eingestellt oder unnötig groß dimensioniert?
  • Dämmung der Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen
  • Warmwasserbereitung und Speichertemperatur
  • Thermostatventile und Regelung, etwa Nachtabsenkung und Zeitprogramme
  • Hinweise darauf, ob ein hydraulischer Abgleich fehlt

Danach erhalten Sie ein Ergebnis mit konkreten Empfehlungen. Manches lässt sich direkt vor Ort einstellen, für anderes bekommen Sie ein Angebot. Wichtig: Kosten für weitere Arbeiten entstehen nur, wenn Sie diese auch beauftragen.

Was kostet ein Heizungscheck?

Für einen Heizungscheck beim Fachbetrieb sollten Sie meist mit 100 bis 180 Euro rechnen. Der Preis hängt von der Region, der Anfahrt und der Größe Ihrer Anlage ab. Wird der Check mit der jährlichen Wartung verbunden, fällt die Anfahrt nur einmal an.

Zwei Punkte, die den Check zusätzlich günstiger machen:

  • Steuerlich absetzbar: Die Arbeitskosten können Sie als Handwerkerleistung in der Steuererklärung angeben. Heben Sie dafür die Rechnung auf und zahlen Sie per Überweisung.
  • Energieberatung der Verbraucherzentrale: Dort gibt es zusätzlich einen geförderten Heiz-Check mit Messung über rund 24 Stunden gegen einen kleinen Eigenanteil. Er ergänzt den Check durch den Fachbetrieb, ersetzt aber keine Einstellung oder Reparatur an der Anlage.

Die Investition rechnet sich oft schnell. Wer mit Gas oder Öl heizt, zahlt einen CO₂-Preis auf den Brennstoff, der 2026 bei 55 bis 65 Euro pro Tonne liegt und künftig weiter steigen dürfte. Jede Kilowattstunde, die Ihre Heizung nicht verschwendet, spart damit doppelt.

Wann ist der beste Zeitpunkt für den Heizungscheck?

Ideal ist die Zeit vor oder zu Beginn der Heizsaison, also zwischen Spätsommer und Spätherbst. Dann laufen Fehler sofort auf, und Sie starten mit einer gut eingestellten Anlage in den Winter. Im Herbst sind viele Heizungsbauer allerdings gut ausgelastet. Rufen Sie deshalb früh an und fragen Sie gleich nach einem kombinierten Termin mit der Wartung.

Daneben gibt es Situationen, in denen sich ein Check unabhängig von der Jahreszeit lohnt:

  • Ihre Heizung ist älter als 15 Jahre
  • Sie haben ein Haus gekauft und kennen die Anlage noch nicht
  • Sie überlegen, die Heizung zu modernisieren oder auszutauschen
  • Ihr Verbrauch ist ohne erkennbaren Grund gestiegen

Diese Warnsignale sollten Sie ernst nehmen

Ihre Heizung meldet sich oft, bevor etwas kaputtgeht. Achten Sie auf diese Anzeichen:

  • Heizkörper werden nur oben warm oder bleiben ganz kalt
  • Gluckern, Rauschen oder Klopfen in Leitungen und Heizkörpern
  • Der Anlagendruck fällt immer wieder ab und Sie müssen Wasser nachfüllen
  • Einzelne Räume werden deutlich wärmer als andere
  • Die Heizung geht häufig auf Störung oder taktet ständig an und aus
  • Die Heizkosten steigen, obwohl Sie nicht anders heizen als früher


Wenn Sie eines oder mehrere dieser Signale bemerken, sollten Sie nicht bis zum Frühjahr warten. Ein kleiner Defekt wird im Winter schnell zu einem Notdienst-Einsatz, und der ist deutlich teurer als ein geplanter Termin.

Checkliste: Was Sie selbst vor dem Winter tun können

Einige Handgriffe schaffen Sie ohne Fachwissen. Sie ersetzen keinen Heizungscheck, helfen aber, dass Ihre Anlage gut durch die kalte Jahreszeit kommt:

  1. Heizkörper entlüften: Gluckert es oder wird der Heizkörper oben nicht warm, ist Luft im System. Mit einem Entlüftungsschlüssel aus dem Baumarkt öffnen Sie das Ventil, bis Wasser austritt.
  2. Anlagendruck prüfen: Schauen Sie nach dem Entlüften auf das Manometer an der Heizung. Der richtige Wert steht in der Bedienungsanleitung. Liegt er deutlich darunter, sollten Sie Wasser nachfüllen oder Ihren Fachbetrieb fragen.
  3. Heizkörper freiräumen: Möbel, Vorhänge und Verkleidungen vor dem Heizkörper stauen die Wärme. Lassen Sie etwas Platz, damit die warme Luft zirkulieren kann.
  4. Thermostate testen: Drehen Sie jedes Ventil einmal ganz auf und wieder zu. Klemmende Ventile sind ein häufiger Grund für kalte Heizkörper.
  5. Zeitprogramm anpassen: Stimmt die Nachtabsenkung noch mit Ihrem Alltag überein? Wer tagsüber außer Haus ist, kann die Temperatur in dieser Zeit absenken.
  6. Termin vereinbaren: Notieren Sie, was Ihnen aufgefallen ist, und geben Sie diese Beobachtungen beim Heizungscheck weiter. Das hilft dem Fachbetrieb bei der Fehlersuche.

So finden Sie den richtigen Fachbetrieb für Ihren Heizungscheck

Heizungschecks führen Heizungsbauer und Installateure durch, in vielen Fällen auch Schornsteinfeger oder Energieberater. Für Einstellungen und Reparaturen an der Anlage ist der Heizungsbauer Ihr Ansprechpartner. Achten Sie bei der Auswahl auf diese Punkte:

  • Nähe: Ein Betrieb aus Ihrer Region hat kurze Anfahrtswege und ist im Notfall schneller da.
  • Erfahrung mit Ihrem System: Fragen Sie nach, ob der Betrieb Ihren Heizungshersteller regelmäßig betreut.
  • Echte Bewertungen: Erfahrungen anderer Kunden sagen viel darüber, wie zuverlässig und sorgfältig ein Betrieb arbeitet.
  • Transparente Preise: Ein seriöser Betrieb sagt Ihnen vorab, was der Check kostet und was darin enthalten ist.

Ob ein Betrieb gute Arbeit leistet, zeigen am besten die Erfahrungen anderer Kunden. Viele Heizungsbauer haben auf wirsindhandwerk.de ein Profil mit echten Kundenbewertungen. Wenn Sie einen Betrieb aus Ihrer Region im Blick haben, lohnt sich vor der Beauftragung ein Blick auf sein Profil. So sehen Sie, wie zufrieden andere Hausbesitzer mit Termintreue, Sauberkeit und Beratung waren.

Häufige Fragen zum Heizungscheck

Wie lange dauert ein Heizungscheck?

Je nach Größe der Anlage etwa 30 bis 90 Minuten. Bei einem Einfamilienhaus können Sie mit ungefähr einer Stunde rechnen.

Wie oft sollte man einen Heizungscheck machen lassen?

Gesetzlich ist der Check bei größeren Mehrfamilienhäusern grundsätzlich einmal vorgeschrieben. Freiwillig lohnt er sich vor allem bei älteren Anlagen, nach einem Hauskauf und vor einer Modernisierung. Die Wartung selbst sollte bei Gas- und Ölheizungen jährlich erfolgen.

Muss ich als Eigentümer eines Einfamilienhauses einen Heizungscheck machen?

Nein. Die Pflicht nach § 60b Gebäudemodernisierungsgesetz gilt erst ab sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten. Freiwillig lohnt sich der Check trotzdem, weil er Einsparpotenziale sichtbar macht.

Ist der Heizungscheck dasselbe wie die Messung durch den Schornsteinfeger?

Nein. Der Schornsteinfeger misst bei Feuerstätten vor allem Abgaswerte und prüft die Betriebs- und Brandsicherheit. Der Heizungscheck bewertet dagegen, wie effizient die gesamte Anlage arbeitet, von der Pumpe bis zum Heizkörper.

Kann ich den Heizungscheck von der Steuer absetzen?

Ja, die Arbeitskosten gelten als Handwerkerleistung und können in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Zahlung per Überweisung.

Gilt die Prüfpflicht auch für Wärmepumpen?

Für Wärmepumpen gibt es eine eigene Regelung in § 60a, die ebenfalls nur Gebäude ab sechs Einheiten betrifft. Ihr Fachbetrieb kann Ihnen sagen, was für Ihre Anlage gilt.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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