Neu: Handwerkskarte bei wirsindhandwerk
Für Handwerker
17. Oktober 2019
Mit noch mehr Expertise glänzen durch das Hinzufügen Ihrer Handwerkskarte

Eines der großen Ziele von wirsindhandwerk.de ist es, den Handwerksbetrieben die verdiente Anerkennung in der Digitalen Welt einzuräumen. Um die Glaubwürdigkeit und den guten Ruf noch mehr zu stärken gibt es jetzt etwas Neues bei uns. Die Handwerkskarte! Handwerksbetriebe können ab sofort die eigene Handwerkskarte zusätzlich zu Ihren Zertifikaten, Auszeichnungen und Mitgliedschaften hochladen!
Jeder weiß, dass man ohne einen gültigen Führerschein lieber nicht mit dem Auto über die A 81 fahren sollte. Aber nur die wenigsten wissen, dass es schwierig wird ohne Handwerkskarte bestimmte Handwerke auszuüben.
Aber eins nach dem anderen, was ist überhaupt eine Handwerkskarte und wie bekommt man eine?
Die Handwerksordnung (HWO) unterscheidet zwischen
zulassungspflichtigen, zulassungsfreien Handwerken, sowie nach
handwerksähnlichen Gewerben. Die Handwerkskarte spielt lediglich für die
zulassungspflichtigen Handwerker eine Rolle. Beispielsweise zählen Maurer und
Betonbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Zimmerer etc. zu diesen
Handwerksbetrieben und unterliegen somit der Zulassungs- und
Eintragungspflicht. Die Eintragungspflicht bedeutet in diesem Kontext nicht die
Eintragung ggf. im Handelsregister oder die Mitgliedschaft in der Industrie-
und Handelskammer, sondern hier geht es um die Eintragung der Handwerksrolle.
Bei Eintragung der Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer als Bescheinigung
die Handwerkskarte aus.
Die Handwerkskarte ist sozusagen die Bescheinigung der zuständigen
Handwerkskammer und gibt Auskunft darüber, welche handwerklichen Tätigkeiten man
ausüben darf. Sie beinhaltet außerdem Name und Anschrift, Zeitpunkt der
Eintragung und die Betriebsnummer.
Zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe unterliegen nicht der
Eintragungspflicht und besitzen somit keine Handwerkskarte. Sie sind lediglich
anzeigepflichtig bei der Handwerkskammer.
Warum erkenne ich die Qualität eines Handwerkers anhand der Handwerkskarte?
Um in den zulassungspflichtigen Handwerken selbstständig tätig sein zu können, muss die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen. D. h. mit Vorweisung der Handwerkskarte kann sicher gegangen werden, dass es sich um einen selbständigen Handwerker handelt, welcher eine offizielle Zulassung der Handwerkskammer besitzt.
Aufgepasst:
In Zukunft wird die Einreichung der Handwerkskarte für alle zulassungspflichtigen Gewerke bei wirsindhandwerk.de Pflicht. Dies bedeutet natürlich nicht, dass zulassungsfreie Gewerke und handwerksähnliche Gewerbe sich deshalb nicht mehr bei uns registrieren können! Die Pflicht der Einreichung besteht lediglich für Handwerksbetriebe, welche überhaupt laut Handwerkskammer eine Handwerkskarte besitzen. Damit unterstützt wirsindhandwerk.de das Handwerk, fördert fairen Wettbewerb und zeigt unseren Nutzern Ihre hohe Qualität
Kunden wünschen sich Experten. Durch das Vorlegen der Handwerkskarte wird Vertrauen beim Kunden geweckt und der Expertenstatus durch anerkannte Dokumente bescheinigt. Außerdem führt das Hochladen der Handwerkskarte zu mehr Transparenz unter den Handwerken.
Für alle unsere Handwerker haben wir einen kurzen Artikel vorbereitet, wie man in wenigen Schritten die Handwerkskarte anlegt.