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BVG-Urteil: Was bedeutet das Dieselfahrverbot für Sie als Handwerker?

Rund ums Handwerk

06. März 2018

Schätzungen von Handwerkerportalen zufolge nutzen bis zu 80 % aller deutschen Handwerksbetriebe Fahrzeuge mit Dieselantrieb. Der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Hans Peter Wollseifer, geht sogar davon aus, dass ein Anteil an Dieselfahrzeugen von fast 90 % im deutschen Handwerk zu finden ist. Das verwundert kaum, wurden Dieselmotoren doch jahrzehntelang steuerlich bewusst begünstigt. Angesichts der aktuellen Entwicklungen im Dieselskandal stehen nun aber nicht mehr nur die Steuervorteile zur Debatte, sondern gleich der ganze Dieselantrieb. Das macht zumindest das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 27.02.2018 deutlich: Denn das Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge ist rechtens, wenn es nachweislich zur Luftreinerhaltung von Innenstädten beiträgt. Was bedeutet dies für Sie als Unternehmer? Sind Sie davon betroffen? Und wenn ja, welche Wege können Sie gemeinsam mit anderen Handwerkern finden, um unabhängig von urbanen Dieselfahrverboten zu werden?

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Umweltzonen: Fahrverbot bedroht Existenz der Handwerker

Seit der Einführung der zufahrtsbeschränkten innerstädtischen Zonen zur Regulierung der Feinstaubwerte 2008 ist die Zahl der sogenannten „Umweltzonen“ stetig gewachsen. Laut Umweltbundesamt existieren aktuell insgesamt 57 aktive Umweltzonen (Stand 02/2018) in der ganzen Bundesrepublik. Dabei nimmt Baden-Württemberg mit 22 ausgewiesenen Umweltzonen den 1. Platz ein. Rang 2 geht mit 16 Zonen an Nordrhein-Westfalen und Hessen landet mit 8 Umweltzonen noch auf dem 3. Platz. Das bedeutet: Sind Sie in den Ballungszentren Rhein-Neckar, Rhein-Main und Niederrhein als Handwerker zu finden, dann droht Ihnen nicht nur in einzelnen Städten das Fahrverbot für Diesel, sondern gleich in einer ganzen Region. Ein Blick auf Handwerkerplattformen, einzelne Branchenvereinigungen und Handwerkerportale zeigt zudem, die Debatte hat durch das aktuelle BVG-Urteil einen Punkt erreicht, der branchenübergreifend inzwischen als ernste Existenzbedrohung wahrgenommen wird. Doch als Wirtschaftszweig, in dem innovative Technologien, Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein schon seit Jahren die tägliche Arbeit bestimmen, ist auch die Eigeninitiative stark ausgeprägt. So suchen Handwerker und auch der ADAC nach Alternativen zum einfachen Dieselfahrverbot und sind nun jeweils fündig geworden.

Aktuelle ADAC-Studie und das starke Signal einer Handwerker-Initiative

Ob Fiat Ducato, Renault Master oder Mercedes Benz Vito, Handwerker suchen in der Regel leistungsstarke Transporter für ihren Fuhrpark. Von Herstellerseite werden diese Fahrzeuggruppen jedoch meist ausschließlich mit Dieseltechnologie angeboten. Für den ADAC Grund genug, einen Vorher-Nachher-Abgastest mit dem VW T5 Multivan durchzuführen und dabei auf die innovativen Abgasreinigungsanlagen führender Motoren-Umrüster, wie Dr. Pley, HJS, Oberland-Mangold und Twin-Tec, zu setzen. Das Ergebnis ist frappierend: Der Stickstoffausstoß beim Multivan mit Euro-5-Motor kann mittels einer selektiven katalytischen Reaktion (SCR-Technologie) bei Kaltstart um bis zu 61 % und bei Betriebstemperatur sogar um mehr als 70 % reduziert werden. Dabei lägen die Umrüstungskosten laut ADAC zwischen 1.400 € und 3.300 € pro Fahrzeug. Ganz emissionslos möchte hingegen eine Handwerker-Initiative in Zukunft unterwegs sein, die sich für den Bau von E-Transportern einsetzt. Über Handwerkerplattformen und soziale Netzwerke haben sich mehr als 100 Handwerksbetriebe aus ganz Deutschland zusammengefunden, um gemeinsam ein Lastenheft für einen praxistauglichen E-Transporter zu formulieren und dieses dann an insgesamt 51 Automobilhersteller zu senden. Auch hier ist das Ergebnis frappant: Mit Streetscooter und Voltia sind gerade einmal zwei Hersteller bereit, zumindest einen Prototypen zu fertigen.

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Fazit

Das BVG-Urteil hat das Dieselfahrverbot zwar zum legalen Instrument gegen Feinstaubalarm in den insgesamt 57 deutschen Umweltzonen erhoben. Doch käme es gerade in Ballungszentren zu dessen Durchsetzung, entspräche dies vielerorts einem nahezu flächendeckenden Fahrverbot und würde dann für viele Betriebe eine ernst zu nehmende Existenzbedrohung darstellen. Dabei wäre die Umrüstung auf die stickstoffreduzierende SCR-Technologie laut einer aktuellen ADAC-Abgasstudie zwar durchaus eine Möglichkeit, zeitnah auf die steigende Feinstaubbelastung in deutschen Großstädten zu reagieren. Doch die Eigeninitiative „E-Transporter“ macht deutlich: die Zukunft liegt für das innovationsbewusste Handwerk in der Etablierung alternativer Antriebe.

 

Autor & Text: Texterstellung Fehrenbacher Konstanz

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